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   VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89   

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VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 (https://dejure.org/1991,5348)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 (https://dejure.org/1991,5348)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Februar 1991 - 7 TH 3215/89 (https://dejure.org/1991,5348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 Abs 2 GG, § 42 Abs 2 VwGO
    Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit - Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 71 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 537
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 23.11.1988 - 5 UE 1040/84
    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Zum anderen muß die Störung dieser Planung durch den überörtlichen Fachplan "nachhaltig" sein, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art haben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Mai 1984 -- 4 C 83.80 --, DÖV 1985, 113, 114; vgl. auch das Urteil des 5. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 1988 -- 5 UE 1040/84 --, NVwZ 1989, 484 und Kühling, Fachplanungsrecht, Rdnrn. 458 ff.).

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Beschluß zu Recht ausgeführt, es sei Sache der Grundstückseigentümer, ihre Rechte geltend zu machen, soweit sie eine Erhöhung des Grundwasserspiegels befürchten (vgl. auch Hess. VGH, NVwZ 1989, 485).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Eine Anfechtungsklage führt nämlich nicht schon zum Erfolg, wenn der angegriffene Verwaltungsakt gegen objektives Recht verstößt, sondern nach § 113 Abs. 1 VwGO nur dann, wenn gerade der jeweilige "Kläger dadurch in seinen (subjektiven) Rechten verletzt ist" (vgl. auch BVerwG, U. v. 27.01.1982 -- 4 ER 401.81 --, BVerwGE 64, 347, 348; ferner Bay.VGH, B. v. 17.09.1987, BayVBl. 1988, 369, 370; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 82).
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Eine Anfechtungsklage führt nämlich nicht schon zum Erfolg, wenn der angegriffene Verwaltungsakt gegen objektives Recht verstößt, sondern nach § 113 Abs. 1 VwGO nur dann, wenn gerade der jeweilige "Kläger dadurch in seinen (subjektiven) Rechten verletzt ist" (vgl. auch BVerwG, U. v. 27.01.1982 -- 4 ER 401.81 --, BVerwGE 64, 347, 348; ferner Bay.VGH, B. v. 17.09.1987, BayVBl. 1988, 369, 370; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 82).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 7 B 185.88

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch für Rechtsnachfolger bei Unanfechtbarwerden dew

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Ebenso wie bei einem abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß bauleitplanerische Entwicklungen außer Betracht bleiben müssen, die von der Gemeinde erst nach Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses in Gang gesetzt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Mai 1989 -- 7 B 185.88 --, UPR 1989, 354), können hier nur konkrete planerische Vorstellungen geltend gemacht werden, die bereits bei Erlaß des Erlaubnisbescheids bestanden.
  • VGH Hessen, 07.02.1990 - 5 UE 2894/86

    Erfüllung gemeindlicher Aufgaben - Einschaltung eines Fremdunternehmens -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Eine Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung einer Gemeinde i.S.d. § 19 Abs. 1 HGO ist nur dann erforderlich, wenn der Bedarf nicht bereits auf andere Weise -- nämlich durch Wasserlieferung seitens bereits bestehender fremder, d.h. nicht von der Gemeinde eingerichteter Wasserversorgungsunternehmen -- befriedigt wird (vgl. das Urteil des 5. Senats des Hess. VGH vom 7. Februar 1990 -- 5 UE 2894/86).
  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Zum anderen muß die Störung dieser Planung durch den überörtlichen Fachplan "nachhaltig" sein, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art haben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Mai 1984 -- 4 C 83.80 --, DÖV 1985, 113, 114; vgl. auch das Urteil des 5. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 1988 -- 5 UE 1040/84 --, NVwZ 1989, 484 und Kühling, Fachplanungsrecht, Rdnrn. 458 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 7 A II 2/85

    Klagebefugnis; Gemeinde; Nachbarschaft; Errichtung; Kernkraftwerk;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Weiter kann offenbleiben, was in dem hier offenbar nicht gegebenen Fall der Übertragung der Wasserversorgung auf eine von der Gemeinde beherrschte Gesellschaft gilt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Juni 1986 -- 7 A II 2/85, NVwZ 1987, 71 f.) Unabhängig hiervon sei angemerkt, daß das Vorbringen der Antragstellerin zur angeblichen mangelhaften Qualität des zu infiltrierenden Rheinwassers insofern widersprüchlich erscheint, als sie eine unmittelbare Verwendung aufbereiteten Rheinwassers für Trinkwasserzwecke für möglich hält.
  • BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 12.88

    U-Bahnbau - Grundwasserschutz - Grundwasserabsenkung - Öffentliche

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Von ihr, nicht von der Antragstellerin, können die Wasserbezieher eine Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser verlangen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 27. Januar 1988 -- 4 B 12.88 --, ZfW, Jahrgang 27/1988, 408 f).
  • VGH Hessen, 31.08.1987 - 7 TG 2738/86
    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Im Hinblick darauf hat der erkennende Senat im Beschluß vom 31. August 1987 -- 7 TG 2738/86 -- die Auffassung vertreten, daß ein Nachbar vorläufigen Rechtsschutz gegen eine nach § 44 HWG a.F. (jetzt: § 50 HWG in der Neufassung vom 22. Januar 1990, GVBl. 1990, 114) genehmigte Anlage nur dadurch erlangen kann, daß er eine einstweilige Anordnung gegen die untere Wasserbehörde beantragt, da in diesen Fällen ein enger Sachzusammenhang mit baurechtlichen Vorschriften besteht (vgl. Abs. 4 der genannten Vorschrift), der es gebietet, nach einheitlichen Grundsätzen vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89
    Darüber hinaus sind die Wasserbehörden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei jeder Entscheidung über eine Benutzung im Sinne von § 3 WHG ohne Rücksicht auf die Form der Gestattung verpflichtet, auf die Belange anderer Rücksicht zu nehmen, wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 18 und § 1 a Abs. 1 WHG ergibt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Juli 1987 -- 4 C 56.83 --, NJW 1988, 434, 435).
  • VGH Hessen, 19.08.1976 - IV TG 37/76
  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Deshalb sei nur ergänzend darauf hinzuweisen, dass sich die Klägerin insoweit ohnehin nicht mehr auf eine Verletzung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts berufen könne, nachdem sie die ihr nach § 50 Abs. 1 WHG grundsätzlich als Daseinsvorsorge überantwortete Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung an den Wasserzweckverband Nalbach übertragen habe.(VGH Kassel, Beschluss vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 -, NVwZ-RR 1991, 537, 538).

    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf den Beschluss des Hessischen VGH vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 - die Auffassung vertrete, sie - die Klägerin - könne eine Gefährdung ihres Trinkwassers nicht geltend machen, weil sie die Wasserversorgung der Gemeinde auf den Wasserzweckverband Nalbach übertragen habe, verkenne er, dass der VGH eine Antragsbefugnis der Gemeinde nur im Rahmen der Daseinsvorsorge für eine Gefährdung der Trinkwasserqualität auf ihrem Gebiet geltend gemacht habe.

    In Fällen, in denen eine Gemeinde die öffentliche Wasserversorgung nicht selbst wahrnehme, sondern Dritten - etwa einem Zweckverband - übertrage, scheide eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts aufgrund einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts von vornherein aus.(VGH Kassel, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, BeckRS 2011, 53793; VGH Kassel, Beschluss vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 -, NVwZ-RR 1991, 537; OVG Koblenz, Urteil vom 03.06.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71; OVG Weimar, Urteil vom 24.04.2002 - 2 KO 823/99 -, ZfB 2003, 68, 74; VG Kassel, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 L 1092/13 -) Unstreitig habe die Klägerin ihre Wasserversorgung dem Wasserzweckverband Nalbach übertragen.

    Soweit der VGH Kassel im Beschluss vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 - offen gelassen habe, ob das auch für beherrschte Gesellschaften gelte, betreffe das aufgrund des Verweises auf das Urteil des OVG Koblenz vom 03.06.1986 - 7 A II 2/85 -(NVwZ 1987, 71) nur von ihr selbst beherrschte, privatrechtlich organisierte Eigengesellschaften, weil bei diesen nicht die Aufgabe, sondern nur die Durchführung der Wasserversorgung übertragen werde.

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Die Klägerin zu 2. hat die Aufgabe der Wasserversorgung wirksam auf den Wasser- und Abwasserzweckverband Landkreis H.-R. übertragen, der sich zur Aufgabenerfüllung eines Privatrechtssubjekts - der E.ON Mitte AG - bedient, die Eigentümerin der Wassergewinnungsanlagen im Gebiet der Klägerin zu 2. ist (vgl. zu einer fehlenden gemeindlichen Klagebefugnis infolge der Übertragung der Aufgabe der Wasserversorgung auf eine von der Gemeinde nicht beherrschte juristische Person: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Juni 1986 - 7 A II 285 - NVwZ 1987, 71; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 7 TH 3215/89 - NVwZ-RR 1991, 537).
  • VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12

    Einleitung von Salzabwässern in Grundwasser

    Denn als für die Trinkwasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet verantwortliche Körperschaft (§ 50 WHG) ist sie, soweit die Trinkwasserversorgung tangiert ist, in deutlicher Weise von dem mit den Einleitungsbestimmungen verfolgten Allgemeininteresse abgegrenzt (zum Schutz der Trinkwasserversorger durch das wasserrechtliche Rücksichtnahmegebot HessVGH, Beschluss vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 -, ZfW 1992, 442; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 13 Rdnr. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - 20 A 3955/02

    Zweck der Ausgestaltung des gemeindlichen Beteiligungsrechts im

    vgl. Czychowski, a.a.O., § 6 Rdnr. 14, § 9 Rdnr. 49; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 7 TH 3215/89 -, ZfW 1992, 442.
  • VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15

    Bergrecht: Feststellung der Ungeeignetheit einer Messstelle zur Beobachtung einer

    Denn als für die Trinkwasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet verantwortliche Körperschaft (§ 50 WHG) ist sie, soweit die Trinkwasserversorgung tangiert ist, in deutlicher Weise von dem mit den Einleitungsbestimmungen verfolgten Allgemeininteresse abgegrenzt (zum Schutz der Trinkwasserversorger durch das wasserrechtliche Rücksichtnahmegebot: HessVGH, B. v. 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 -, ZfW 1992, 442; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 13 Rdnr. 43).
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